FAQ– Pfandhaus Hermann
Willkommen auf unserer FAQ-Seite! Hier beantworten wir Ihre häufigsten Fragen und bieten Ihnen die wichtigen Informationen auf einen Blick.
Wie kann ich etwas zur Auktion einliefern (als Verkäufer)?
In der Regel kontaktieren Sie das Auktionshaus, um Ihr Objekt anzubieten: z. B. via Fotos bzw. Besichtigung vor Ort. Danach wird das Objekt bewertet, ein Limitpreis festgelegt und ein Versteigerungsvertrag geschlossen.
Welche Gegenstände eignen sich zur Versteigerung?
Viele Auktionshäuser nehmen Kunst, Antiquitäten, Schmuck, Uhren, Sammlerstücke, Möbel etc. auf. Auch kleinere Gegenstände können versteigert werden — oft lohnt sich eine kostenlose Einschätzung.
Wie läuft eine Auktion für Käufer ab?
- Sie können persönlich im Saal mitbieten (nach Registrierung und Ausgabe einer Bieternummer)
- Oder Sie geben ein schriftliches Vorgebot ab (vorab) bzw. bieten telefonisch oder online „live“
- Sie bieten auf ein Los, und das Höchstgebot erhält den Zuschlag, sofern kein Mindestpreis („Limitpreis“) überboten werden muss
Was ist ein Limitpreis bzw. Mindestgebot?
Ein Limitpreis ist ein Mindestpreis, unter dem ein Objekt nicht verkauft wird (z. B., der Einlieferer will wenigstens diesen Betrag). Wenn das Höchstgebot darunter ist, bleibt das Objekt unversteigert.
Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich kaufe (als Bieter)?
Zusätzlich zum Zuschlagpreis fällt meist eine Käuferprovision („Aufgeld“) an, oft ein Prozentsatz auf den Nettokaufpreis zuzüglich MwSt. Bei Live‑Online‑Bieten können zusätzliche Gebühren anfallen.
Wie und wann bezahle und erhalte ich meine Ware nach Zuschlag?
Nach Zuschlag erhalten Sie eine Rechnung, die in der Regel sofort oder innerhalb kurzer Frist zu begleichen ist. Erst nach vollständiger Zahlung wird Ihnen die Ware übergeben. Abholung oder Versand sind anschließend zu vereinbaren.
Kann ich die Ware vorab besichtigen?
Ja — fast alle Auktionshäuser bieten eine Vorbesichtigung der Objekte vor der Auktion an, und es gibt oftmals Kataloge mit Fotos. Zustand, Schäden und Gebrauchsspuren sollten Sie sich genau anschauen.
Was passiert mit Objekten, die nicht verkauft wurden?
Nicht versteigerte Werke können häufig in einer späteren Auktion erneut angeboten oder im Nachverkauf direkt vergeben werden (zu neuem Ausrufpreis) — abhängig vom Haus und Vereinbarung mit dem Einlieferer.
Gibt es Garantie oder Rückgaberecht für ersteigerte Objekte?
In der Regel nicht oder nur eingeschränkt: Auktionsware wird „wie gesehen“ verkauft. Beschreibungen beruhen auf bestem Wissen, aber der Käufer trägt das Risiko, insbesondere wenn er nicht besichtigt hat.
Welche Besonderheiten gibt es beim Einliefern für den Verkäufer?
- Die Einlieferung ist oft kostenlos; Kosten entstehen erst nach erfolgreichem Verkauf durch Provisionen
- Der Einlieferer muss einverstanden sein mit Limitpreis, Vertragsbedingungen, Abbildungskosten etc
- Nach dem Verkauf wird der Erlös (abzüglich Provision) ausgezahlt – meist nach einigen Wochen
Haben Sie noch weitere Fragen oder haben wir Ihr Interesse an unserer Unternehmensberatung geweckt? Wir helfen Ihnen gerne weiter und freuen uns über eine persönliche Kontaktaufnahme unter 0261 13308 0, per E-Mail an info1@pfandhaus-hermann.de oder Kontaktformular.
Ihre Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel, Ihr Team von Pfandhaus Hermann.